Schwellenwert
Das Deutsche Vergaberecht ist zweigeteilt (vgl. auch hier): Oberhalb der sog. „Schwellenwerte“ gilt ein strenges Wettbewerbsrecht mit umfassenden Rechtsschutzmöglichkeiten. Unterhalb der „Schwellenwerte“ ist das Vergaberecht nach wie vor maßgeblich haushaltsrechtlich geprägt. Diese Zweiteilung wird...