NEU: Vergaberechtliche Ersteinschätzung zum Festpreis bei KOENEN BAUANWÄLTE
Ersteinschätzung im Vergaberecht
Ab 2023 bietet KOENEN BAUANWÄLTE vergaberechtliche Ersteinschätzungen zum Festpreis an. Bei Anfragen bis 12:00[...]
Ratgeber für öffentliche Auftraggeber und Bieter
Der Nachunternehmer oder Subunternehmer übernimmt einen Teil der Leistungen eines Auftragnehmers. Wer sich gegenüber der öffentlichen Hand zu Leistungen verpflichtet hat, kann nach bestimmten Kriterien einen Nachunternehmer ernennen, der diese teilweise erbringt.
Kein Nachunternehmer: Unternehmen, die bloße Teilleistungen mit reiner Hilfsfunktion erbringen, wie beispielsweise Geräteverleiher oder Lieferanten von Werkstoffen.