NEU: Vergaberechtliche Ersteinschätzung zum Festpreis bei KOENEN BAUANWÄLTE
Ersteinschätzung im Vergaberecht
Ab 2023 bietet KOENEN BAUANWÄLTE vergaberechtliche Ersteinschätzungen zum Festpreis an. Bei Anfragen bis 12:00[...]
Ratgeber für öffentliche Auftraggeber und Bieter
Öffentliche Auftraggeber werden im Vergaberecht oberhalb der Schwelle die Auftraggeber genannt, die das Kartellvergaberecht beachten müssen. Wer öffentlicher Auftraggeber ist, richtet sich nach §§ 98, 99 GWB. Im Bereich der Unterschwelle sind die §§ 98, 99 GWB nicht anzuwenden, sodass hier nach dem Haushaltsrecht entschieden werden muss, welche Institutionen an das Vergaberecht der Unterschwelle gebunden sind.