Enzyklopädie Vergaberecht

Präqualifikation von Unternehmen des Baugewerbes

Unter Präqualifikation versteht man die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters im öffentlichen Vergabeverfahren. Man unterscheidet zum einen die Präqualifikation von Lieferanten und Dienstleistern (PQ VOL) und zum anderen die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ VOB).

Im Bereich der Präqualifikation von Bauunternehmen bedeutet dies, dass Unternehmen, die Angebote bei öffentlichen Auftraggebern abgeben, ihre Eignung gemäß den in § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A 2012 genannten Anforderungen nachweisen können. Es ist eine im Internet zugängliche, bundesweite Liste geschaffen, in der die präqualifizierten Unternehmen geführt werden, eine sogenannte „PQ-Liste“. Die Präqualifikation erfolgt für sogenannte Leistungsbereiche. Unterschieden wird zwischen „Einzelleistungen“ und „Komplettleistungen“. Voraussetzung für die Einstufung in einen bestimmten Leistungsbereich ist die entsprechende Vorlage von je drei Referenzobjekten aus den letzten drei Jahren.

Bei den für die Präqualifikation erforderlichen Nachweisen handelt es sich um unternehmensbezogenen Dokumente hinsichtlich der Eintragung in das Berufsregister, Anmeldung zur Berufsgenossenschaft, Angaben zur Zahl der Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Eintrag bei der Handwerkskammer oder der der IHK, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Nachweis über die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge, Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben, Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz bezüglich Mindestlohn und Angabe von Leistungsbereichen für die sich das Unternehmen mittels Nachweis von Referenzobjekten präqualifiziert hat.

Für präqualifizierte Unternehmen besteht die Verpflichtung, bei der Beteiligung von Nachunternehmern nur solche einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder per Einzelnachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind.

Die Grundzüge des Präqualifizierungsverfahrens sind in der Leitlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens vom 25. April 2005 in der Fassung vom 17. Dezember 2013 zusammengefasst.