Rechtsschutz im Unterschwellenbereich: Es gibt ihn, aber nicht in allen Fällen.
Rechtsschutz im Unterschwellenbereich? Auftraggeber und Bieter scheinen sich einig zu sein: Rechtsschutz in diesem Bereich gibt[...]
Ratgeber für öffentliche Auftraggeber und Bieter
In der 1. Instanz wird der Primärrechtsschutz durch die Vergabekammern gewährleistet. Wird gegen die Entscheidung der Vergabekammer das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde genutzt, ist in 2. Instanz das Oberlandesgericht zuständig.
Wird der Sekundärrechtsschutz bemüht (Schadensersatz), ist je nach Streitwert das Amtsgericht (selten) oder das Landgericht zuständig.